Unser Frauenschutzraum bietet eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit für maximal vier akut wohnungslose Frauen, die nicht sofort in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden können.
Der Schutzraum ist in der Karlstraße 40 angesiedelt und hat an 365 Tagen im Jahr geöffnet.
Zusätzlich zu den vier Betten bietet der Schutzraum ein Bad mit Dusche und Toilette. Das Bad ist ausgestattet mit den notwendigen Gegenständen wie Duschgel, Shampoo, Zahnpasta und Zahnbürsten, Handtücher sowie Hygieneartikel.
Die Übernachterinnen können ab 17 Uhr in den Schutzraum und müssen ihn am nächsten Morgen um 8 Uhr verlassen. Sie können am nächsten Morgen ein heißes Getränk zu sich nehmen und eine Kleinigkeit essen. Ab 8 Uhr können die Frauen ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Die Sozialarbeiterinnen zeigen erste nötige Schritte zur Verbesserung ihrer Situation auf. Die Pforte im Haus Karlstraße 40 ist rund um die Uhr besetzt, so dass auch in der Nacht eine Ansprechpartnerin für die Frauen da ist.
Frauenobdach KARLA 51Schutzraum für Frauen
Karlstraße 51
80333 München
T (089) 54 91 51-0
Öffnungszeiten:
täglich rund um die Uhr
Unser Spendenkonto
HypoVereinsbank
IBAN: DE33 7002 0270 0002 7544 44
BIC: HYVEDEMMXXX
Verwendungszweck:
KARLA 51
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Der Grüne Gockel ist das Zertifikat für ein Umweltmanagementsystem. Das System orientiert sich an den Vorgaben der EU-Verordnung für Umweltmanagement und -audit (EMAS III). Ziel ist, immer umweltfreundlicher zu werden und dabei möglichst wirkungsvoll die eigenen Prioritäten zu setzen.
Diese Europäische Qualitätsmanagementnorm beschreibt welchen Standards das innerbetriebliche Qualitätsmanagementsystem entspricht. Die diakonia ist im Rahmen dieser Norm für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zertifiziert.
Die erfolgreiche AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)-Zertifizierung erbringt denn Nachweis, dass diakonia nachweislich alle relevanten Voraussetzungen als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erfüllt.